Ist die OHG Formkaufmann?

In Lehrbüchern für die Berufsschule wird bei der Frage ob eine OHG (offene Handelsgesellschaft) Formkaufmann ist und wie die Handelregistereintragung wirkt, meist nicht beanwortet, da dies eine Frage ist, die sehr ins Detail geht. Doch die Frage ist interessant 😉

Formkaufmann

Handelsgesellschaften sind Formkaufleute. Somit sind Kapitalgesellschaften wie die AG oder die GmbH kraft Rechtsform Formkaufleute. Auch die Personengesellschaften wie die OHG oder die KG sind Kraft Rechtsform Formkaufleute.

Die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung.

§ 6 Abs. 1 HGB

OHG Handelregistereintrag konstitutiv oder deklaratorisch?

Hierzu sind zuerst die Begriffe zu klären konstitutiv und deklaratorisch zu klären.

konstitutiver Handelsregistereintrag

Dies bedeutet, dass der Eintrag ins Handelsregister rechtserzeugend ist. Erst durch die Eintragung erhält das Unternehmen die Kaufmannseigenschaft.

deklaratorischer Handelsregistereintrag

Dies bedeutet, dass der Eintrag ins Handelsregister rechtsbezeugend ist. Die Kaufmannseigenschaft hatte das Unternehmen auch schon vorher inne.

Das HGB zur OHG


(1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.
(2) Eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, ist offene Handelsgesellschaft, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. § 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Auf die offene Handelsgesellschaft finden, soweit nicht in diesem Abschnitt ein anderes vorgeschrieben ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft Anwendung.

§ 105 HGB

Fazit

Die OHG ist Formkaufmann. Die Eintragung in der Handelsregister hat nur eine deklaratorische Wirkung. Schon mit der Aufnahme der Tätigkeit besitzt die OHG (als auch die KG) die Kaufmannseigenschaften.

Ausnahme ist jedoch, wenn es sich bei der Gesellschaft um kein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB handelt oder nur eigenes Vermögen verwaltet wird. Dann wird die Gesellschaft erst durch die Eintragung zur OHG (konstitutiv) und erlangt damit die Kaufmannsrechte. Bis dahin ist es eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Weiterführende Links

Gute Infos findet man hier: