Erklärung der Aktienarten

Aktie – Definition

Unter einer Aktie versteht man eine handelbare Beteiligung am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Damit ist der Aktionär in der Höhe des Nennwerts der Aktie am Grundkapital beteiligt. Dies führt zu bestimmten Beteiligungsrechten, die sich aber je nach Ausgestaltungsmerkmalen der Aktie unterscheiden kann.

Ausgestaltungsmerkmale von Aktien

Aktienarten nach Übertragbarkeit

Unter Inhaberaktien versteht man Aktien, bei der der Besitzer der Aktie das in der Aktie verbriefte Recht geltend machen kann. Die Aktiengesellschaft kennt somit nicht den Namen des Aktionärs – dieser wird nirgendwo angegeben.

Im Vergleich dazu wird bei einer Namensaktie der Aktionär auf die eine bestimmte Aktie registriert. Somit werden z.B. der Name des Aktionäres, Wohnort, Geburtsdaten etc. in einem Aktienregister der AG eingetragen. Bei der Weitergabe einer Aktie muss somit ein Übertragungsvermerk angelegt werden. Eine Sonderform sind vinkulierte Namensaktien. Hier muss die AG bei einer Übetragung zustimmen.

Aktienarten nach der Angabe der Beteiligungshöhe

Die häufigste Form sind Stückaktien. Hierbei findet man keinen Nennbetrag auf den Aktien. Der Anteil einer Aktie am Grundkapital erhält man, in dem man das Grundkapital durch die Anzahl ausgegebener Aktien teilt. Heraus kommt dann der rechnerische Nennwert.

Nennwertaktien beinhalten einen betragsmäßigen Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft. Somit berechnet sich der proznetuale Beteiligungsanteil, in dem man den genannten Nennwert auf der Aktie durch das Grundkapital teilt. Der Nennbetrag muss mindestens ein Euro sein, höhere Beträge müssen auf volle Euro lauten.

Aktienarten nach ihrem Ausgabezeitpunkt

Alte Aktien sind Aktien die zurzeit einer Grundkapitalerhöhung bereits am Markt vorhanden sind. Dagegen nennt man die Aktien, die aufgrund einer Grundkapitalerhöhung ausgegeben werden, junge Aktien.

Aktienarten nach ihrem Umfang der Aktionärsrechte

Unter Stammaktien versteht man Aktien, die ein

  • Stimmrecht in der Hauptversammlung
  • Bezugsrecht bei der Ausgabe von Aktien oder Wandelanleihen
  • Recht auf Teilhabe am Liquiditätserlös
  • Recht auf Bezug von Dividenden

enthalten.

Dagegen sind Vorzugsaktien mit bestimmten Vorzügen bestückt, die z.B. im Bereich der Ertragsausschüttung (höhere Dividende), höheres Bezugsrecht und / oder höherer Anteil am Liquidationserlös auswirken. Dafür hat der Inhaber der Vorzugsaktie dann aber kein Stimmrecht in der Hauptversammlung.

 

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